Allgemeine Geschäftsbedingungen epilot GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die epilot Cloud wird bereitgestellt von der epilot GmbH, mit Sitz in Köln, Im Mediapark 8a, 50670 Köln, eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Köln unter HRB 95505, im Folgenden „epilot“ genannt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der epilot Cloud durch den Kunden als technische Plattform in dem jeweils von ihm gebuchten Umfang.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn epilot ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn epilot in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Die AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Unternehmer in diesem Sinne ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss / Verfügbarkeit / Support
2.1 Die Parteien vereinbaren die konkrete Leistungserbringung und den konkreten Leistungsumfang durch schriftliche Einzelverträge (jeweils ein "Kundenvertrag"). Die AGB sind ein wesentlicher Teil des Kundenvertrags. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Regelungen des Kundenvertrags und den Bestimmungen dieser AGB gehen die Bestimmungen des Kundenvertrags vor.
2.2 Angaben zum Gegenstand der Leistung sowie unsere Darstellungen desselben (insbesondere technische Daten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung.
2.3 Soweit nicht im Kundenvertrag etwas anderes vereinbart worden ist, schuldet epilot eine Verfügbarkeit der epilot Cloud nach Maßgabe des zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kundenvertrags geltenden Service Level Agreements. Änderungen des Service Level Agreements erfolgen nach Ziffer 4.3.
2.4 Dem Kunden und seinen Nutzern der epilot Cloud steht zu den branchenüblichen Geschäftszeiten ein Support zur epilot Cloud und den gebuchten Produkten per E-Mail an support@epilot.cloud zur Verfügung. Näheres kann dem jeweils aktuellen Service Level Agreement entnommen werden.
3. Nutzung der epilot Cloud / Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde erhält für die Dauer des mit ihm nach Maßgabe dieser AGB geschlossenen Kundenvertrags das Recht zur Nutzung der epilot Cloud im vereinbarten Umfang.
3.2 Für die Nutzung der epilot Cloud ist ein geeigneter Internet-Zugang, sowie ein geeigneter Browser erforderlich, für deren Bereitstellung, Wartung und Funktion allein der Kunde verantwortlich ist.
3.3 Für den Zugriff auf die epilot Cloud legt epilot nach Registrierung mit den abgefragten Daten für den Kunden 1 (ein) als Administrator/Besitzer bestimmtes Nutzerkonto an und übermittelt dem Kunden die entsprechenden Zugangsdaten bestehend aus Benutzernamen und Passwort. Diese Zugangsdaten sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an andere Personen oder Unternehmen verkauft, weitergeleitet oder unterlizenziert werden. Der Kunde hat aber das Recht, jederzeit einen anderen Administrator/Besitzer zu benennen. In diesem Fall wird e-pilot dem jeweiligen Mitarbeiter des Kunden entsprechende Zugangsdaten übermitteln und den vorherigen Administrator/Besitzer deaktivieren.
3.4 Der Kunde darf seinen Mitarbeitern sowie Endkunden, Partnern und Lieferanten Nutzerzugänge zur epilot Cloud einräumen, soweit dies erforderlich ist, damit der Kunde – im Rahmen der nach dem geschlossenen Kundenvertrag hierfür lizenzierten Funktionen der epilot Cloud – Leistungen gegenüber seinen Endkunden erbringen kann. Weitere Einzelheiten zu den Nutzungsrechten ergeben sich aus Ziffer 7.2.
3.5 Für jeden einzelnen Nutzer ist ein separates Nutzerkonto einzurichten. Die Funktionen der epilot Cloud dürfen in keinem Fall ohne Registrierung zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jedem Nutzer (Mitarbeiter, Endkunden, Mitarbeiter von Partnern und Lieferanten) Zugangsdaten bestehend aus Benutzernamen und Passwort übermittelt werden. Der Kunde hat die Nutzer darauf zu verpflichten, Benutzername und Passwort geheim zu halten und außerhalb der Organisation, der sie angehören, keinem Dritten zugänglich zu machen.
3.6 Der Kunde ist für die Nutzung der epilot Cloud durch die von ihm zugelassenen Nutzer, einschließlich Überwachung der Aktivitäten und Einstellung von Inhalten, ausschließlich selbst verantwortlich.
3.7 Machen Dritte gegen epilot Ansprüche wegen der Nutzung der epilot Cloud, die auf der Nutzung durch den Kunden beruhen, geltend, wird der Kunde epilot von allen hieraus resultierenden Verbindlichkeiten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen. Soweit die Ansprüche Dritter auf einer Verletzung dieser Vereinbarung durch epilot beruhen, ist eine Freistellungspflicht des Kunden ausgeschlossen.
4. Leistungsänderungen, Änderungen der AGB
4.1 epilot behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit die technische Realisierung der epilot Cloud zu ändern sowie Eigenschaften oder Funktionen der Cloud-Dienste zu ändern oder einzustellen, sofern dies die Nutzbarkeit der vertraglich vereinbarten Cloud-Dienste nicht wesentlich einschränkt. epilot hat in jedem Fall das Recht, Änderungen an den vertraglich vereinbarten Cloud-Diensten vorzunehmen, soweit dies aus rechtlichen Gründen, die epilot nicht zu vertreten hat, erforderlich ist (z.B. Änderungen von Gesetzen oder behördlichen Vorgaben, nicht zu vertretende Nichtverfügbarkeit von verwendeten Drittkomponenten). epilot wird den Kunden über Änderungen des Leistungsumfangs acht Wochen im Voraus benachrichtigen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, diese Vereinbarung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Bloße Änderungen des Layouts oder Designs gelten nicht als Leistungsänderungen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.
4.2 epilot behält sich das Recht vor, die Nutzung von Schnittstellen / APIs mit einer Vorankündigung von 12 Monaten einzustellen, sofern nicht aus rechtlichen Gründen eine frühere Einstellung erforderlich ist (z.B. wenn der fortgesetzte Betrieb ein Sicherheitsrisiko oder eine drohende Verletzung geltenden Rechts oder rechtmäßiger Anforderungen von Behörden ist). Ist dem Kunden eine Nutzung der Cloud-Dienste hierdurch nicht mehr zumutbar möglich, hat er das Recht, die Kundenvereinbarung mit Wirkung zum angekündigten Einstellungstermin oder, soweit die Kündigung erst danach erfolgt, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Kündigung nach dem angekündigten Einstellungstermin kann nur innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Einstellung erfolgen. Durch diese Bestimmung werden weitere Rechte des Kunden nicht eingeschränkt.
4.3 epilot behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies nicht unbillig ist, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung. epilot wird den Kunden über die Änderung der AGB unter Beifügung der neuen AGB mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) mindestens acht Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung unterrichten. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. epilot wird den Kunden in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hinweisen.
5. Gebühren / Zahlungsbedingungen / Gebührenerhöhungen
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
5.2 Angegebene Gebühren verstehen sich ausschließlich anwendbarer Steuern und Abgaben, Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer. Anfallende Steuern, Abgabe und Zölle sind stets vom Kunden zu tragen und erhöhen den endgültig zu zahlenden Preis, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung in EURO zu leisten, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
5.4 epilot ist berechtigt, die vereinbarten Gebühren einmal pro Kalenderjahr der Preisentwicklung der Kosten anzupassen. Änderungen der Gebühren werden dem Kunden spätestens acht Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angezeigt, jedoch frühestens nach Ablauf eines vollen Vertragsjahres. Bei einer Anhebung der Vergütung von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, den Kundenvertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Gebührenänderung zu kündigen. Dies wird ihm von epilot in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
5.5 Werden durch den Kunden User aktiviert, werden diese gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt im Voraus, wobei die Laufzeit an die der Cloud-Lizenzgebühr (d.h. bis zur Periode der nächsten Rechnungsstellung für die epilot Cloud) angepasst wird. Eine Rückerstattung der Gebühren für zusätzliche User ist nicht möglich. Eine Reduzierung der Useranzahl kann erst wieder zum nächsten Abrechnungszeitpunkt vorgenommen werden.
5.6 Die Abrechnung von Partner-Usern und Installateuren, die Zugang zu epilot erhalten, erfolgt analog zur Regelung der regulären User. Partner-User und Installateure können durch den Kunden und dessen Partner aktiviert werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Aktivierung und Nutzung dieser Konten und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für Partner-User und Installateure zu zahlen.
5.7 Die Lizenzen für User, Installateure und Partner-User werden als Seat-Lizenzen vergeben. Ein Seat entspricht jeweils einem aktiven Nutzerzugang zur epilot Cloud und ist entsprechend abrechenbar. Überschreitet die Anzahl der aktiven Seats die vertraglich vereinbarte Anzahl, so wird jeder zusätzliche Seat gemäß den vereinbarten Konditionen aus Ziffer 5.5 bzw. 5.6 abgerechnet. Bei Deaktivierung eines Seats entfällt die Abrechnung mit Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums.
5.8 Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis der vereinbarten Tagessätze monatlich abgerechnet. Für die jeweiligen Tagessätze ist eine Kalkulation von 8 Stunden pro Einsatztag kalkuliert. epilot fügt der jeweiligen Rechnung einen Stundennachweis bei.
5.9 Kundendatensätze werden nachträglich abgerechnet. Grundlage für die Abrechnung ist der höchste Stand an Kundendatensätzen innerhalb des abzurechnenden Monats.
6. Sandbox-Umgebung
epilot stellt dem Kunden eine separate Sandbox-Umgebung zur Verfügung, die ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken genutzt werden darf. Eine Nutzung der Sandbox für produktive oder kommerzielle Zwecke ist ausdrücklich untersagt. epilot behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen diese Regelung – insbesondere bei produktivem Einsatz der Sandbox oder der Nutzung nicht lizenzierter Funktionalitäten – die darin enthaltenen Daten zu löschen, den Zugang zur Sandbox vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie dem Kunden daraus entstehende Opportunitätskosten in Rechnung zu stellen.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Kundenvertrag hat eine initiale Mindestlaufzeit von 24 Monaten und beginnt zu dem Zeitpunkt, zu welchem dem Kunden der Login des Administrator-Kontos zugegangen ist. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht von einer Partei schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist grundsätzlich die auf den jeweiligen Rechnungen angegebene Leistungsperiode. Im Falle von Vertragsupdates, bei denen der Kunde bereits über einen Login zum Administrator-Konto verfügt, beginnt die Laufzeit mit Datum der Unterschrift unter der neuen Vereinbarung.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Jede der Parteien kann insbesondere bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die jeweils andere Partei den Kundenvertrag schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen aus wichtigem Grund gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn die vertragsbrüchige Partei die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen geheilt hat.
7.3 Die Kündigung ist mindestens in Textform zu erklären.
7.4 epilot wird für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung des Service die Kundendaten nicht löschen; der Kunde ist während dieser Zeit berechtigt, seine Kundendaten aus dem Service abzurufen.
8. Eigentumsrechte / Nutzungsrechte
8.1 Im Verhältnis zwischen dem Kunden und epilot stehen dem Kunden die Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an und in Bezug auf die von ihm in die epilot Cloud eingespielten Inhalte und Daten zu. Rechte an der epilot Cloud und der durch die epilot Cloud angebotenen Software stehen dem Kunden jedoch lediglich nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu.
8.2 epilot gewährt dem Kunden für die Dauer dieser Vereinbarung eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der epilot Cloud in dem zwischen den Parteien vereinbarten Umfang und Zweck. Der Kunde ist zur Erteilung von Unterlizenzen an seine Mitarbeiter sowie Endkunden, Partner und Lieferanten bzw. Mitarbeiter von Partnern und Lieferanten berechtigt, soweit dies erforderlich ist, damit seine Mitarbeiter, Endkunden, Partner und Lieferanten die lizenzierten Funktionen der epilot Cloud nutzen können. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, Mitarbeitern sowie Endkunden, Partnern und Lieferanten ihrerseits ein Recht zur Unterlizenzierung zu gewähren. Im Übrigen ist der Kunde nicht zur Erteilung von Unterlizenzen berechtigt.
8.3 Einige der Funktionen der epilot Cloud können im Rahmen einer separaten Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Open Source-Lizenzen. epilot wird dem Kunden auf solche Fälle hinweisen und dem Kunden die entsprechenden Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen bzw. die Möglichkeit verschaffen, von diesen Lizenzbedingungen Kenntnis zu erlangen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einer separaten Lizenz hat die separate Lizenz Vorrang in Bezug auf die entsprechende Funktionalität.
8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die epilot Cloud auf irgendeine Weise oder zu irgendeinem Zweck zu nutzen, die nicht nach dem Kundenvertrag, einschließlich dieser AGB, erlaubt sind. Der Kunde darf nicht (a) Software, die in diesem Dienst enthalten ist, modifizieren, erweitern, oder sonst verändern, sie reparieren oder anderweitig abgeleitete Versionen erstellen, (b) Reverse Engineering betreiben, Software disassemblieren oder dekompilieren oder andere Prozesse oder Prozeduren zur Anwendung bringen, um an den Quellcode von im Dienst enthaltener Software zu kommen, (c) sich in den Dienst einloggen oder diesen auf eine Art nutzen, die geeignet ist, das Entstehen von Gebühren zu umgehen oder die Nutzungsbeschränkungen oder –kontingente zu überschreiten, oder (d) den Dienst (bzw. den Zugang zum Dienst) weiter veräußern oder unberechtigterweise unterlizenzieren. §§ 69a ff UrhG bleiben unberührt.
8.5 Sofern epilot auf Wunsch und/oder Vorgaben des Kunden Änderungen an seinen Standardprodukten vornimmt, stehen etwaige Rechte im Zusammenhang mit diesen Änderungen ausschließlich epilot zu.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die verschuldensunabhängige Haftung von epilot auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
9.2 Auf Schadensersatz haftet epilot– gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jedoch haftet epilot auch für einfache Fahrlässigkeit im Fall von Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei in diesem Fall die Ha
9.3 Die Haftungsbeschränkungen entsprechend Ziffer 8.2 dieser AGB finden keine Anwendung
a.) auf Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b.) falls und insoweit epilot einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
c.) falls, und insoweit epilot eine Garantie über die Beschaffenheit der Waren übernommen hat, oder
d.) für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Parteien nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
10. Vertraulichkeit / Referenznennung
10.1 Informationen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung, sowie die Nutzung der epilot Cloud offen gelegt werden und die bei Betrachtung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns als vertraulich oder schutzwürdig erkennbar sind („Vertrauliche Informationen“), dürfen gemäß dieser Vereinbarung ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung des Service verwendet werden. Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und Mitarbeitern oder Beauftragten des Kunden nur nach dem „need to know“-Prinzip zugänglich gemacht werden. Der Kunde wird alle vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um Offenlegung, Verbreitung oder unerlaubte Nutzung der Vertraulichen Informationen im epilot Cloud zu vermeiden, einschließlich zumindest der Maßnahmen, die der Kunde ergreift, um seine eigenen vertraulichen Informationen ähnlichen Charakters zu schützen.
10.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass epilot den Kunden als Referenz auf von epilot betriebenen Webseiten und sonstigen Dokumenten, wie bspw. Präsentationen, Website, LinkedIn, Angeboten, etc. angeben und zu diesem Zwecke die Firmierung, Markennamen und Logo des Kunden verwenden darf. Der Kunde erklärt weiter, Inhaber dieser Rechte zu sein und stellt epilot im Zusammenhang mit der Angabe von Firma, Markennamen und Logo von jeglicher Haftung frei. Der Kunde wird zum Zwecke der Referenznennung Marken, Logo, etc. epilot kostenlos in digitaler Form zur Verfügung stellen. epilot verpflichtet sich, Firma, Markennamen und Logo lediglich für die Benennung von Referenzen in der dargestellten Form zu verwenden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung durch epilot erfolgt nicht.
10.3 Der Kunde wird keine Pressemitteilung veröffentlichen oder irgendeine andere öffentliche Mitteilung im Hinblick auf den Kundenvertrag oder die Nutzung der epilot Cloud ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von epilot machen.
11. Geltendes Recht, Schiedsverfahren
11.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen epilot und dem Kunden in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2 Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln. epilot ist auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu klagen.